Dreiland Autovermietung und Unfallservice GmbH
Wölblinstr. 64
79539 Lörrach

 

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Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.   8.00 - 18.00 Uhr

             

 

Unsere Gebrauchtwagen finden Sie bei www.autoscout24.de 


Unfallservice

Kunden, die unschuldig in einen Unfall verwickelt sind, bekommen von uns während der Reparaturdauer, bzw. bei Totalschaden bis zur Ersatzbeschaffung, einen Mietwagen gestellt.

 

Der Unfallservice schließt neben der Zustellung des Mietwagens die Vorfinanzierung der angefallenen Kosten wie der Reparatur mit ein. Des Weiteren helfen wir bei der Erledigung sämtlicher Formalitäten, wie bspw. bei der Suche nach einem Fachanwalt für Verkehrsrecht oder einem unabhängigen Gutachter.

 

 

 

Ziel ist es dem Kunden so viel Aufwand und Ärger wie möglich zu ersparen. 

9 wichtige Punkte nach einem Unfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:

 

  1. Mietwagen:
    Ist Ihr Fahrzeug unfallbedingt nicht fahrbereit, Sie aber auf ein Fahrzeug angewiesen sind, so haben Sie für die Dauer der Reparatur bzw. Beschaffung eines neuen Fahrzeuges, wie sie sich ggf. aus dem Sachverständigengutachten ergibt, Anspruch auf ein gleichwertiges Mietfahrzeug. Wenden Sie sich insoweit an die örtlichen Autovermieter.  
  2. Rechtsanwalt:
    Zur Durchsetzung seiner Ansprüche kann der Geschädigte einen Rechtsanwalt seines Vertrauens beauftragen. Die Kosten hierfür hat die Versicherung des Schädigers grundsätzlich zu tragen.  
  3. Kfz-Sachverständiger des Vertrauens:
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig. Sofern jedoch nur ein sogenannter Bagatellschaden vorliegt (Schadenhöhe liegt nicht höher als 600 - 750 EUR), dürfte als Schadensnachweis zumeist der Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt ausreichen. Im Totalschadenfall ist immer ein Sachverständigengutachten erforderlich.  
  4. Unabhängige Beweissicherung/Mietwagen:
    Die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet, dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden vollständig anerkannt und ggf. beseitigt werden kann. Die Beweissicherung über Schadenart und Umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt, wenn es später Streit über den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt. Mit Hilfe des Gutachtens kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden, so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfallentschädigung besser belegt werden können.  
  5. Umfang des Schadens:
    Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.  
  6. Merkantile Wertminderung:
    Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruches kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren hundert EURO.  
  7. Abrechnung auf Gutachtenbasis:
    Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis eines von ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung). In diesen Fällen wird die Mehrwertsteuer nicht erstattet. Im Totalschadenfall kann auf Grundlage des Gutachtens die Höhe der Mehrwertsteuer ermittelt werden (z.B. bei differenzbesteuerten Gebrauchtfahrzeugen).  
  8. Werkstatt des Vertrauens:
    Sie haben das Recht, Ihr Fahrzeug in einer von Ihnen ausgewählten Werkstatt Ihres Vertrauens reparieren zu lassen.  
  9. Achtung Schadenmanagement:
    Halten Sie die Abwicklung des Unfallschadens stets in Ihren Händen, auch wenn Ihnen insbesondere von der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners die gesamte Abwicklung des Schadens angeboten wird. Lassen Sie es nicht zu, dass ein unabhängiger Kfz-Sachverständiger durch sogenanntes Schadenmanagement ausgeschaltet wird oder Ihnen vorgeschrieben wird, in welcher Werkstatt Sie ihr Fahrzeug reparieren lassen sollen.